Mutter-Tochter-Richtlinie: der EUGH klärt die Kriterien zur Verweigerung der Dividendenfreistellung

Das EuGH hat mit Urteil 3.4.2025, Sache C-228/2024, für die Nichtanwendung der in der Mutter-Tochter-Richtlinie vorgesehenen Dividendenfreistellungsregelung festgestellt, dass eine unionswiedrige Umgehungsabsicht, zum Erlangen eines Steuervorteils, nachgewiesen werden muss.

Einem litauisches Unternehmen hatte die Steuerbehörde die Befreiung von der Steuer auf Dividenden, die es von seiner britischen Tochtergesellschaft für die Jahre 2018-19 erhalten hatte, verweigert: es handele sich um eine „nicht echte Konstruktion“ohne wirtschaftliche Substanz. Diese Feststellung wurde angefochten: es liege eine tatsächliche wirtschaftliche Funktion ohne jegliche Steuervorteile vor.

Der EuGH stellte fest, dass:

  • (i) die Mitgliedstaaten die Steuerbefreiung für Dividenden auch dann verweigern können, wenn auch ohne einer Tochtergesellschaft ein Missbrauch,  d. h. einer unechten Konstruktion ohne wirtschaftliche Rechtfertigung, vorliregt;
  • (ii) der Missbrauch auf die die gesamte Entwicklung der Konstruktion, nicht nur zum Zeitpunkt der Ausschüttung der Dividenden, zu beziehen ist;
  • (iii) zur Verweigerung der Befreiung, muss sowohl einer wirtschaftliche Substanz fehelen als auch die Absicht vorliegen, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Steuersätze der betroffenen Mutter-Tochter Mitgliedstaat , ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen.

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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom Mai 2025 von unserem Internationalen Steuerrechtsteam verfasst.

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