Die Entmaterialisierung der Betriebsstätten
Die digitale Wirtschaft hat die globalen Wirtschaftsstrukturen verändert, den Wohlstand verbessert, aber auch die traditionellen Steuersysteme erschüttert.
Eine der größten Herausforderungen besteht darin, dass das Konzept der Betriebsstätte, traditionell definiert als „fester Geschäftssitz“, für stark dematerialisierte digitale Geschäftsmodelle nicht mehr geeignet ist. Das BEPS-Projekt der OECD hat insbesondere mit Maßnahme 1 den Begriff der „wesentlichen wirtschaftlichen Präsenz” eingeführt, um die steuerliche Präsenz im digitalen Zeitalter neu zu definieren.
Der Ansatz wurde im Vorschlag für die EU-Richtlinie Nr. 147/2018 übernommen. Dies wurden jedoch noch nicht in das OECD-Modell oder in das verbindliche Recht der EU aufgenommen. Der italienische Gesetzgeber hat, wenn auch isoliert, in Art. 162 Abs. 2 Bst. f-bis des TUIR eine neue Definition der Betriebsstätte eingeführt, die auch ohne physischen Sitz eine „wesentliche und dauerhafte wirtschaftliche Präsenz” umfasst.
Das Fehlen klarer und präziser Kriterien hat jedoch Zweifel an der tatsächlichen Anwendbarkeit der Vorschrift aufgeworfen. Eine Überarbeitung der internationalen Steuergrundsätze durch eine staatlich koordinierte Reform ist dringend erforderlich, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und eine gerechte Besteuerung digitaler multinationaler Unternehmen zu gewährleisten, mit Erhöhung der Einnahmen der Staatskassen.
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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom Juni 2025 von unserem Internationalen Steuerrechtsteam verfasst.
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