CFC-Regelung: Zurechnung der Einkünfte dem ansässigen Gesellschafter zum Zeitpunkt der Erzielung

Mit Urteil Nr. 18025/2025 entschloss das Kassationshof, dass laut der CFC-Regel (Art. 167 TUIR) die von einer ausländischen Gesellschaft erzielten Einkünfte nur dann dem ansässigen Gesellschafter zugerechnet werden dürfen, wenn diese im Zeitraum der Einkünfte, die Kontrolle über die Beteiligte hatte.

Der Fall betraf ein italienisches Unternehmen, das 2011 die Kontrolle über ein Unternehmen in Singapur erworben hatte. Die Steuerbehörde bestritt dem italienischen Unternehmen die Nichtanrechnung von Gewinnen, die von der Tochtergesellschaft in 2014 erzielt, aber vor 2011 erwirtschaftet worden waren.

Die Klägerin behauptete die irrelevanz diese Einkünfte im Sinne der CFC-Regelung, da sie vor der Übernahme der Kontrolle erzielt wurden. Der Kassationshof gab der Klage des Unternehmens statt und erklärte, dass die Voraussetzung der Kontrolle zum Zeitpunkt der Erzielung der Einkünfte gegeben sein muss.

Somit wurde der Anti-Steuervermeidungs-Charakter der CFC-Regel, zur Verhinderung der Verlagerung von Einkünften in Länder mit privilegierten Steuersätzen, bekräftigt. Der Transparenzmechanismus, der dem für Personengesellschaften ähnelt, gewährleistet die sofortige Besteuerung ausländischer Einkünfte, unabhängig von der Ausschüttung von Dividenden.

Das Urteil stärkt das somit die Grundsätze der Steuergerechtigkeit und die Wirksamkeit der CFC-Regelung bei der Umgehungsbekämpfung.

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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom September 2025 von unserem Internationalen Steuerrechtsteam verfasst.

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