Der neue Grundsatz der steuerlichen Ansässigkeit von natürlichen Personen

Das GvD Nr. 209/23 zur Umsetzung des Durchführungsgesetzes definiert die Kriterien für den steuerlichen Wohnsitz natürlicher Personen in Italien (Art. 2 Abs. 2 des konsolidierten Einkommenssteuergesetzes) ab dem 01.01.24, neu: Der frühere Verweis auf den zivilrechtlichen Begriff des Wohnsitzes - und somit auf wirtschaftliche Aspekte - wurde nun gestrichen und ausschließlich den persönlichen und familiären Beziehungen der Person der Vorzug gegeben.

Als weiteres Bezugskriterium wurde die physische Anwesenheit im Inland während des größten Teils des Besteuerungszeitraums aufgenommen, wobei auch Bruchteile von Tagen zählen. Die Eintragung beim Standesamt wurde zu einer einfachen relativen Rechtsvermutung herabgestuft, mit der Möglichkeit des Widerspruchsbeweises. Das Kriterium des Wohnsitzes, nach wie vor von zivilrechtlichen Vorschriften geprägt, wurde jedoch nicht geändert.

Die vom Gesetzgeber gewählte Lösung wirft jedoch sowohl interpretatorisch, als auch im Hinblick auf Übereinstimmung mit der internationalen Praxis einige Fragen auf.

Die neue Bestimmung scheint die italienische Position zu schwächen, da bei der Lösung von Fällen des doppelten Wohnsitzes die herkömmlichen Abwägungsregeln angewandt werden müssen, wobei die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die als „center of vital interest“ definiert werden, weiterhin von Relevanz sind.

***

Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom September 2024 von unserem Internationalen Steuerrechtsteam verfasst.

Der Beitrag Newsletter "Recht & Steuern" der AHK Italien September 2024 ist hier verfügbar.