Agrar- und Lebensmittelstraftaten: die wichtigsten Neuerungen des neuen Gesetzestextes
Am 15. April 2026 hat das Parlament den Gesetzentwurf mit dem Titel „Sanktionsbestimmungen zum Schutz italienischer Lebensmittel“ verabschiedet und damit den strafrechtlichen Rahmen sowie das Sanktionssystem aktualisiert.
Die Reform zielt darauf ab, das „Made in Italy“ und die Gesundheit der Verbraucher besser zu schützen, indem erhebliche Freiheits- und Geldstrafen für neue Straftaten gegen das Agrar- und Lebensmittelvermögen eingeführt werden, darunter Lebensmittelbetrug (Art. 517-sexies Strafgesetzbuch) – der sich auf den Verkauf von nicht echten Lebensmitteln bezieht – und den Handel mit irreführenden Kennzeichnungen (Art. 517-septies Strafgesetzbuch) – der sich auf das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Wasser oder Getränken bezieht, die hinsichtlich Herkunft, Qualität oder Menge wesentlich von den angegebenen, deklarierten oder vereinbarten abweichen.
Die Regelung verschärft zudem die Strafen für bestimmte Straftaten und führt einen spezifischen Strafverschärfungsgrund für Fälschungen ein, die in organisierter Form begangen werden. Es werden auch Änderungen an der Strafprozessordnung in Bezug auf Durchsuchungen und Telefonüberwachungen eingeführt, und es ist vorgesehen, dass die Justizbehörde die Möglichkeit hat, eine andere Verwendung der beschlagnahmten Güter anzuordnen und diese für soziale Zwecke zu verwenden.
***
Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom Mai 2026 von unserem Unternehmensstrafrechtsteam verfasst.
Der Beitrag ist hier verfügbar.