Umweltschutz: Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1203 in Italien

Das Gesetzesdekret Nr. 81 vom 21. April 2026 mit dem Titel „Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt, die die Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG ersetzt“, ist am 2. Juni 2026 in Kraft getreten.

Die Maßnahme führt neue Straftatbestände ein, verschärft die Sanktionen und erweitert den Katalog der Vortaten für die administrative Haftung von Körperschaften gemäß Gesetzesdekret 231/2001.

Zu den besonders wichtigen Änderungen des Strafgesetzbuchs gehört die Einführung neuer erschwerender Umstände für das Delikt der „Umweltverschmutzung“, die mit Schäden an geschützten Lebensräumen, großflächigen Ökosystemen, dauerhaften Auswirkungen der Verschmutzung oder der Gefährdung von Personen zusammenhängen.

Darüber hinaus wurden die Straftatbestände „Handel mit umweltschädlichen Produkten“, „Herstellung und Handel mit ozonschädigenden Stoffen“ sowie „Herstellung und Handel mit Treibhausgasen“ eingeführt.Bedeutsam ist auch die Änderung von Art. 256 des Gesetzesdekrets 152/2006, die eine Verschärfung der Sanktionen für die unerlaubte Abfallbewirtschaftung mit sich bringt.

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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom Juni 2026 von unserem Unternehmensstrafrechtsteam verfasst.

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