Rückerstattung der nicht abgezogenen Mehrwertsteuer auf Transaktionskosten bei MLBO-Transaktionen

Mit Beschluss Nr. 7/2026 bestätigt die Steuerbehörde das Ersuchen Nr. 58/2026 die Abzugsfähigkeit der MwSt. auf Transaktionskosten bei Merger-Leveraged-Buy-out-Transaktionen (MLBO) und folgt damit dem Kassationsgerichtshofs aus 2024. In Verfahrensfragen schließt die Verwaltungspraxis jedoch die Einreichung einer ergänzenden Steuererklärung aus und sieht als einziges Mittel zur Rückforderung den Antrag auf „außerordentliche“ Erstattung gemäß Art. 30-ter des DPR Nr. 633/1972 vor.

Der fehlende Abzug wird als „bewusste Entscheidung“ des Steuerpflichtigen und nicht als Fehler eingestuft, wodurch Art. 8 Abs. 6-bis des Präsidialdekrets Nr. 322/1998 nicht anwendbar ist. Die Rückerstattungsfrist ist am 9. August 2024, dem Datum der Hinterlegung der Urteile des Kassationsgerichts, mit zweijähriger Frist für die Einreichung des Antrags.

Diese Lösung bringt erhebliche Probleme: (i) erhöhter Verfahrensaufwand im Vergleich zur ergänzenden Steuererklärung; (ii) Unsicherheit hinsichtlich der Abstimmung zwischen Steuerzeiträumen und Rückforderungsinstrumenten; (iii) mögliche verzerrende Auswirkungen auch im Bereich der direkten Steuern, wenn zuvor die in der Gewinn- und Verlustrechnung abgezogene MwSt. nachträglich eingezogen werden muss.

Dies führt zu einem fragmentierten Bild, das die volle Wirkungsfähigkeit des in der Rechtsprechung anerkannten Vorsteuerabzugsrechts zu beeinträchtigen droht.

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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom Mai 2026 von unserem Internationalen Steuerrechtsteam verfasst.

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