Der tatsächliche Begünstigte-Urheberrechte: Das oberste Gericht verlangt eine substanzielle Prüfung

Das Kassationsgericht (Urteil Nr. 11744/2026) hat erneut zum Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers und zur Anwendung der für Lizenzgebühren vorgesehenen Abkommensvorteile Stellung genommen.

Es bestätigte, dass diese Eigenschaft nicht allein anhand der Weiterleitung der Lizenzgebühren an Dritte festgestellt werden kann, sondern eine strenge Prüfung der von der Rechtsprechung für grenzüberschreitende Sachverhalte entwickelten und auch auf Lizenzgebühren anwendbaren Tests erfordert: den „substantive business activity test“, den „business purpose test“ und den „dominion test“.

Anlass war ein Antrag auf Erstattung von Quellensteuern auf Lizenzgebühren, die von einer italienischen an eine luxemburgische Gesellschaft gezahlt worden waren.

Die Finanzverwaltung hatte Art. 12 des Abkommens zwischen Italien und Luxemburg nicht angewandt, weil sie die Empfängerin als bloße Conduit-Gesellschaft einstufte und statt der abkommensrechtlichen Quellensteuer von 10 % die innerstaatliche Quellensteuer von 30 % erhob.

Dies hatte auch die CTR Lombardei bestätigt. Laut Kassationsgericht hatte das Gericht jedoch die relevanten Umstände sowie die korrekte Anwendung der drei Tests, insbesondere des Dominion-Tests zur Feststellung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die Erträge, nicht ausreichend geprüft. Die Beweislast der Eigenschaften verbleibe beim Steuerpflichtigen, so der Gerichtshof.

***

Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom Juni 2026 von unserem Internationalen Steuerrechtsteam verfasst.

Der Beitrag ist hier verfügbar.