Sanktionen für Verstöße gegen die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union
Im Amtsblatt wurde das Gesetzesdekret Nr. 211/2024 veröffentlicht, das am 26. Januar in Kraft getreten ist und die Richtlinie 2024/1226/EU zur Festlegung von Straftaten und Sanktionen für Verstöße gegen restriktive Maßnahmen der Union umsetzt.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Änderungen in Buch II des Strafgesetzbuches durch die Einführung von Kapitel I-BIS mit dem Titel „Straftaten gegen die Außenpolitik und die gemeinsame Sicherheit der Europäischen Union”.
In Kapitel I-BIS werden die neuen Straftatbestände der Verletzung der restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union (Art. 275-bis Strafgesetzbuch), der Verletzung der Informationspflichten, die durch eine restriktive Maßnahme der Europäischen Union auferlegt werden (Art. 275-ter Strafgesetzbuch), Verstoß gegen die Bedingungen für die Genehmigung zur Ausübung einer Tätigkeit (Art. 275-quater Strafgesetzbuch), fahrlässiger Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (Art. 275-quinquies Strafgesetzbuch).
Diese Reform ist Teil der Initiativen, die auf Ebene der Europäischen Union gefördert werden, um die Einheitlichkeit und Kohärenz der nationalen Sanktionen bei Verstößen gegen und Umgehungen von restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu stärken.
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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom März 2026 von unserem Unternehmensstrafrechtsteam verfasst.
Der Beitrag ist hier verfügbar.