Endbegünstigter und Cash-Pooling: Hin zu einer Missbrauchsvermutung bei multinationalen Konzernen?

Mit Beschluss Nr. 32467/2025 hat das Kassationsgericht sich erneut zum Thema des wirtschaftlichen Eigentümers und die Nichtanwendung der Quellensteuer auf Dividenden geäußert, die im Rahmen eines multinationalen Konzerns von einer italienischen Gesellschaft an eine ausländische Muttergesellschaft ausgeschüttet wurden.

Der Gerichtshof hat die dänische Muttergesellschaft als „beneficial owner“ ausgeschlossen und dies stattdessen der US-amerikanischen Muttergesellschaft zuerkannt, da keine materielle und rechtliche Verfügbarkeit über die Gewinne vorlag, die in ein zentrales Treasury-System flossen, und da seitens der dänischen Gesellschaft keine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit vorlag.

Das Urteil weckt jedoch erhebliche Bedenken, da es das Cash-Pooling als Symptom für das Fehlen des Status als Endeigentümer wertet. Dieser Vorgang an sich führt weder zum Verlust der rechtlichen Verfügbarkeit der Beträge, noch bedeutet er automatisch eine Verpflichtung zur vollständigen und sofortigen Rückschüttung der Cashflows an die Muttergesellschaft.

Wenn also die bloße Teilnahme an einem zentralen Finanzmanagementsystem als entscheidendes Indiz für den Dominion-Test gewertet wird, besteht die Gefahr einer wesentlichen absolute Vermutung der Zwischenschaltung, bei Anwendung des Konzerns eines heute weit verbreitetes Organisationsmodell, das internationalen Best Practices entspricht.

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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom März 2026 von unserem Internationalen Steuerrechtsteam verfasst.

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