Bank- und Finanzermittlungen sowie Steuerhoheit: der EGMR empfiehlt mehr Garantien

Das Urteil Ferrieri und Bonasissa gegen Italien des EGMR knüpft an die früheren Entscheidungen Italgomme und Agrisud an und hebt erneut die anhaltenden strukturellen Probleme des italienischen Steuerprüfungssystems hervor, diesmal im Bereich der Bankermittlungen.

Der Zugriff auf Bank- und Finanzdaten von Steuerzahlern sei ein Eingriff in das Privatleben im Sinne von Art. 8 EMRK, da diese Informationen als personenbezogenen Daten anzusehen sind, auch wenn sie sich auf berufliche oder unternehmerische Tätigkeiten beziehen.

Dieser Eingriff sei nicht gerechtfertigt: der Rechtsrahmen der Finanzverwaltung sei übermäßig weitreichende und räume kaum eingeschränkte Ermittlungsbefugnisse ein, die nicht von einer konkreten Prüfung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit im Einzelfall abhängig sind.

Das Erfordernis der „Gesetzmäßigkeit” sei, laut des Gerichtshofes, im materiellen Sinne zu verstehen ist und erfordere somit eine wirksame Garantien gegen Willkür und Missbrauch. Das italienische Rechtssystem sieht jedoch nur einen verzögerten und indirekten Schutz vor, da die Genehmigung des Zugangs zu Bankdaten eine verfahrensinterne Maßnahme ist, die nicht unabhängig angefochten werden kann. Es mangelt daher an wirksamen Rechtsbehelfen und ist somit mit Art. 13 EMRK unvereinbar.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des italienischen Rechtssystems in dieser Frage.

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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom Februar 2026 von unserem Internationalen Steuerrechtsteam verfasst.

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