Zinsen auf indirekte Finanzierungen: das Kassationsgericht befürwortet das Look-Through-Verfahren

Mit Urteil Nr. 4427 von 2025 hat der Kassationsgerichtshof eine substanzielle Auslegung des Begriffs „wirtschaftlicher Eigentümer“ vorgenommen und festgestellt, dass bei grenzüberschreitenden Finanzierungen in indirekter Form die subjektiven Voraussetzungen für die Anwendung der Befreiung von der Quellensteuer auf Zinsen gemäß Art. 26 Abs. 5-bis des DPR Nr. 600/1973 bei der Person zu prüfen sind, die tatsächlich der Empfänger des Einkommens ist, und nicht beim bloßen formalen Empfänger, unter Anwendung des sogenannten „Look-Through-Ansatzes“.

Der Fall geht auf eine indirekte Finanzierung zurück, die einer italienischen Gesellschaft von ihrer luxemburgischen Muttergesellschaft gewährt wurde, die die Zinsen ohne Quellensteuer erhalten hat, die anschließend an ihren einzigen Gesellschafter, einen luxemburgischen Investmentfonds, zurückgezahlt wurden, der tatsächliche Darlehensgeber und Empfänger des Einkommens war.

Die Ausweitung des Look-Through-Ansatzes auch auf nicht ausdrücklich geregelte Sachverhalte eignet sich nicht nur für das Wiederaufleben des indirect lending über Vermittlungsstrukturen, sondern auch für die Anwendung in ähnlichen Kontexten, wie z. B. Quellensteuern auf Dividenden gemäß Art. 27, Abs. 3 des DPR 600/1973, die auch bei Zwischenvehikeln an ausländische OGA verteilt werden.

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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom April 2025 von unserem Internationalen Steuerrechtsteam verfasst.

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