Die neue steuerliche Regelung der Spaltung durch Ausgliederung
Die Spaltung durch Ausgliederung (GvD Nr. 19/23), bisher nur auf zivilrechtlicher Ebene geregelt, wird demnächst auch in steuerlicher Hinsicht geregelt (siehe den von der Regierung am 30.04.24 gebilligten Entwurf der Gesetzesverordnung).
Sie besteht in der Zurechnung eines Teils des Vermögens der ausgegliederten Gesellschaft an die Begünstigte gegen Abtretung von Aktien oder Quoten der Begünstigten nicht an die Aktionäre der ausgegliederten Gesellschaft (wie bei einer gewöhnlichen Spaltung), sondern an die ausgegliederte Gesellschaft selbst. Aus steuerlicher Sicht sorgen die neuen Vorschriften für die Neutralität der Transaktion, und zudem auch für:
(i) dieZurechnung desselben steuerlichen Werts, den sie in den Händen der abgespaltenen Gesellschaft hatten, einschließlich der für PEX-Zwecke relevanten Haltedauer;
(ii) die Zuteilung von Steuerattributen (wie steuerlichen Verlusten) auf einer proportionalen Basis und ohne jegliche Einschränkung in Bezug auf die „Lebensfähigkeit“ der abgespaltenen Gesellschaft im Falle eines neu gegründeten Begünstigten;
(iii) die Nichtumgehung der Transaktion wenn nach der Abspaltung ein Verkauf der erhaltenen Beteiligungen erfolgt.
Besonders attraktiv für internationale Investoren ist die Befreiung von der Exit Tax für die Spaltung mit Ausgliederung einer italienischen Betriebsstätte eines gebietsfremden Unternehmens.
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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom Juni 2024 von unserem Internationalen Steuerrechtsteam verfasst.
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