Gesetzesdekret 159/2025: neue Vorschriften zum Schutz der Gesundheit uns Sicherheit am Arbeitsplatz
Am 28. Oktober wurde das Gesetzesdekret Nr. 159/2025 über „Dringende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und zum Zivilschutz” verabschiedet. Es werden darin unter anderem neue Fälle von Punkteverluste für schwerwiegende Verstöße im Rahmen der Punkte-Regelung auf Baustellen vorgesehen.
Der Punkteverlust kann neben anderen Sanktionen auch dazu führen, dass ein Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr tätig sein darf. Darüber hinaus wird die Höchststrafe für schwerwiegende Verstöße von 6.000 auf 12.000 Euro verdoppelt.
Neuerungen gibt es auch für Unternehmen, die als Auftragnehmer und Subunternehmer tätig sind, da das Gesetzesdekret die Verpflichtung zur Einführung eines neuen elektronischen/digitalen Ausweises zur Rückverfolgbarkeit der in Auftrags- und Unteraufträgen beschäftigten Arbeitnehmer vorsieht, zunächst auf Baustellen, aber mit der Möglichkeit einer Ausweitung auf andere Risikobereiche.
Ziel ist es, die Anwesenheit von regulärem Personal sofort überprüfbar zu machen und die Kontrollen durch die zuständigen Stellen zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Die Daten des Ausweises werden an eine spezielle Plattform übermittelt, auf die die öffentlichen Aufsichtsbehörden Zugriff haben.
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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom November 2025 von unserem Unternehmensstrafrechtsteam verfasst.
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