Korruption: Strenge Haltung des Kassationsgerichtshofs zum „pactum sceleris”
Mit dem jüngsten Urteil Nr. 40720, 18. Dezember 2025, im Rahmen des bekannten Verfahrens zur Stadtplanung in Mailand ergangen, hat der Kassationsgerichtshof eine klare Trennlinie zwischen Verwaltungsunregelmäßigkeiten und Korruptionsdelikten gezogen.
Mittelpunkt der Entscheidung, mit der der Kassationsgerichtshof die Aufhebung des Hausarrests für drei vom Berufungsgericht untersuchte Verdächtige bestätigt hat, ist die zentrale Bedeutung des „pactum sceleris”: Die Richter haben klargestellt, dass der Nachweis der Bestechungsvereinbarung „selbst im Rahmen einer Vorsichtsmaßnahme nicht nur im bloßen Nachweis der unrechtmäßigen Zuwendung an den Amtsträger bestehen kann”.
Letztere, so präzisierten die Richter, „kann zwar einen logischen Hinweis auf das Korruptionsdelikt darstellen, aber nicht an sich den Beweis dafür liefern”.
Um Korruption nachzuweisen, muss nämlich mit Sicherheit der Kausalzusammenhang zwischen dem vom Beamten erhaltenen Vorteil und der Vornahme der Handlung (oder der Ausübung der Funktion) nachgewiesen werden.
Das Gericht lehnte die Hypothese einer „mutmaßlichen Bestechung” wegen undurchsichtiger Verwaltung der Verfahren ab und bekräftigte, dass der Interessenkonflikt, obwohl er in administrativer und disziplinarischer Hinsicht relevant ist, keinen Straftatbestand darstellt, wenn der Nachweis einer rechtswidrigen Vereinbarung Privatperson und Beamten fehlt.
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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom Januar 2026 von unserem Unternehmensstrafrechtsteam verfasst.
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