Neue Regeln für die Ansässigkeit von juristischen Personen

Die steuerliche Ansässigkeit von juristischen Personen wird gem. Art. 73 Abs. 3 des konsolidierten Einkommensteuergesetzes (TUIR) bestimmt, das drei Kriterien für die Verbindung zum Staatsgebiet vorsieht:

1. den eingetragenen Firmensitz,

2. den Sitz der Verwaltung und

3. den Hauptgegenstand der ausgeübten Tätigkeit.

Der Entwurf des Gesetzesdekrets zur Umsetzung des Ermächtigungsgesetzes Nr. 111 vom 09.08.23 über die Reform der internationalen Besteuerung sieht Folgendes vor: a) die Abschaffung des Kriteriums des Hauptgegenstands; b) die Einführung des Kriteriums des Verwaltungssitzes.

Die vorgeschlagene Lösung bringt die italienischen Vorschriften der internationalen Praxis näher. Durch die Abschaffung des Kriteriums des Hauptzwecks wird auch das Risiko vermieden, dass ausländische Unternehmen nach Italien gelockt werden, nur weil sich der Großteil ihrer Vermögenswerte in Italien befindet.

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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom November 2023 von unserem Internationalen Steuerrechtsteam verfasst.

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