Neue Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf zeitlich begrenzten oder mobilen Baustellen
Ab dem 01.10.24 tritt eine neue Rechtsvorschrift zur teilweisen Änderung des konsolidierten Gesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Kraft.
Ziel ist es, das Risiko von Arbeitsunfällen zu verhindern und zu minimieren, indem juristische Personen verpflichtet werden, Schulungen durchzuführen und sich mit wichtigen Dokumenten wie dem Dokument zur Risikobewertung auszustatten.
Das vom Gesetzgeber gewählte Instrument ist die innovative „Punkte-Lizenz“. Diese wird von der nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde an Unternehmen und Selbstständige vergeben, die auf zeitlich begrenzten oder mobilen Baustellen tätig sind, auf denen Hoch- oder Tiefbauarbeiten durchgeführt werden.
Jedes Unternehmen oder jeder Selbstständige erhält eine anfängliche Punktzahl von dreißig Punkten und darf auf Baustellen mit mindestens fünfzehn Punkten tätig sein.
Bei schwerwiegenden Verstößen im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, einschließlich der Anerkennung der Verantwortung des Arbeitgebers für einen Unfall am Arbeitsplatz, wird die Zulassung entzogen. Die Punkte werden durch Schulungsmaßnahmen wiedererlangt.
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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom März 2024 von unserem Unternehmensstrafrechtsteam verfasst.
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