Oberster Gerichtshof: 'Drei-Tests'-System für den Nachweis der beneficial Ownership
Mit Urteil Nr. 8612/24 hat das Kassationsgericht die mit Urteil Nr. 6005/23 eingeleiteten Rechtsprechungslinie fortgesetzt, wonach der Nachweis der beneficial ownership im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Dividenden-/Zins-/Royalties-Strömen vom Steuerpflichtigen durch drei Tests erbracht werden muss:
(i) der substantive business activity test, der prüft, ob das Unternehmen, das die grenzüberschreitenden Ströme erhält, eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit ausübt;
(ii) der dominion test, der prüft, ob das empfangende Unternehmen frei über die erhaltenen Erträge verfügen kann oder ob es stattdessen verpflichtet ist, sie an Dritte weiterzuleiten;
(iii) der business purpose test, der die Gründe für die mögliche Einbindung einer Gesellschaft in den grenzüberschreitenden Einkommensstrom prüft, d.h. ob die Empfängergesellschaft eine Funktion in der Finanzierungstransaktion hat oder ob es sich um eine reine conduit company (oder société relais) handelt, deren Einbindung lediglich eine Steuerersparnis erzielt.
Das beschriebene „drei-Tests“-System vereinfacht den Nachweis einer der wesentlichen Voraussetzungen für die Anwendung der in der Mutter-Tochter-Richtlinie oder der Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren sowie in den internationalen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorgesehenen Präferenzregelungen im Bereich der Quellensteuer erheblich.
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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom April 2024 von unserem Internationalen Steuerrechtsteam verfasst.
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