Punkteführerschein für Baustellen: die Klarstellungen des Nationalen Arbeitsinspektorats (INL)
Mit Schreiben Nr. 9326 vom 9.12.2024 hat das Nationale Arbeitsinspektorat (INL) erste Klarstellungen zum Sanktionssystem des „Punktesystems“ für Baustellen vorgelegt, das mit Art. 27 des Gesetzesdekrets 81/2008 durch das Dekret PNRR 4 (DL 19/2024) eingeführt wurde.
In Bezug auf die Verpflichtung zur Überprüfung des Besitzes der „Lizenz mit Punkten“, gleichwertiger Dokumente für ausländische Unternehmen oder der SOA-Bescheinigung (d.h. die Bescheinigung durch eine Geselschafts Zertifizierungsstelle) durch ausführende Unternehmen und/oder Selbstständige, stellt das INL klar, dass die Sanktionen für Auftraggeber oder Bauleiter gelten, die die Arbeiten Subjekten ohne Lizenz oder SOA-Bescheinigung anvertrauen, oder die zum Zeitpunkt der Beauftragung im Besitz einer Lizenz mit weniger als 15 Punkten sind. Die gleichen Sanktionen finden jedoch keine Anwendung, wenn die Zulassung erst nach der Beauftragung der Arbeiten durch Aussetzung, Widerruf oder Kürzung der Punkte unter 15 erlischt.
Die Mitteilung klärt auch den Anwendungsbereich der Ausnahmen von der Verpflichtung zum Besitz des Punktführerscheins, die es dem Inhaber dieses, dessen Punkte während der Ausführung des Auftrags reduziert werden, unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, die beuftragten Arbeiten trotzdem zu beenden.
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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom Februar 2025 von unserem Unternehmensstrafrechtsteam verfasst.
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