Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz bei der Entsendung von Arbeitnehmern

Mit dem kürzlich ergangenen Urteil Nr. 46567/2024 hat sich der Kassationsgerichtshof erneut mit dem Thema der Entsendung von Arbeitnehmern befasst und dabei die Verpflichtungen im Bereich der Arbeitssicherheit untersucht, die dem Arbeitgeber (Entsendenden) und dem Entsendungsempfänger obliegen.

In diesem Zusammenhang hat das Gericht den unterschiedlichen Inhalt der Verpflichtungen klargestellt und darauf hingewiesen, dass der Entsendende vor der Entsendung weiterhin die volle Verantwortung für die Präventions- und Schutzverpflichtungen des entsandten Arbeitnehmers trägt, wozu auch die Überprüfung gehört, ob am neuen Standort (dem des Entsendungsempfängers) die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für Arbeitnehmer eingehalten werden. 

Aus diesen Gründen bestätigte das Gericht das vom Berufungsgericht Neapel erlassene Urteil über die strafrechtliche Haftung des Entsenders, weil er vor der Entsendung nicht überprüft hatte, ob am neuen Arbeitsort die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen erfüllt waren, und somit kausal zur Verwirklichung des Ereignisses beigetragen hat. 

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Dieser Beitrag wurde für die Newsletter "Recht & Steuern" der Deutsch-Italienischen Handelskammer AHK Italien vom März 2025 von unserem Unternehmensstrafrechtsteam verfasst.

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